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Einspeisevergütung
Die Photovoltaik Einspeisevergütung ist im Erneuerbare Energien Gesetz geregelt und verpflichtet die Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom eine vorher festgelegte Einspeisevergütung, über einen Zeitraum von 20 Jahren, zu zahlen. Dies ermöglicht den wirtschaftlichen Betrieb der Photovoltaikanlage.
Faktoren
- Art der Fläche (Dach oder Konversionfläche)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Installierte Leistung
Übersicht der Vergütung für netzgekoppelte PV-Anlagen in Cent pro kWh
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Dach, Fassade oder Lärmschutzwand |
Konversionsflächen |
Sonstige Freiflächen |
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Leistung |
bis 30 kWp |
30 - 100 kWp |
100 - 1.000 kWp |
mehr als 1.000 kWp |
ab dem 1. kWp |
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2011 |
28,74 |
27,33 |
25,86 |
21,56 |
22,07 |
21,11 |
| 2012 | 24,43 | 23,23 | 21,98 | 18,33 | 18,76 | 17,94 |
Degression
| Quelle: BSW-Solar |
Die Einspeisevergütung unterliegt einer jährlichen Degression. Das heißt, dass die Höhe der Vergütung immer geringer wird. Lag sie zum Beispiel im Jahr 2004 noch bei max. 57,4 Cent pro kWh eingespeisten Stroms, ist die Förderung in 2009 auf einen Betrag von 43,01 Cent pro kWh gesenkt worden. Anfang 2010 wurde nur noch ein Betrag von 39,14 Cent pro kWh gezahlt.
Zukünftige Entwicklung?
| Quelle: BMU, BSW-Solar |
Neben der schon vereinbarten Degression wurde die Höhe der zukünftigen Vergütung an den Zubau neuer Anlagen gekoppelt: Je mehr neue PV-Anlagen in Betrieb genommen werden, umso stärker verringert sich die Förderung.
Fazit
Wie sich aus der Tabelle gut entnehmen lässt, sinken in der Zukunft die Beträge für die Einspeisevergütung erheblich. Dennoch können angesichts fallender Anlagenpreise die Photovoltaikanlagen auch mit geringeren Erträgen noch wirtschaftlich betrieben werden. Da die Höhe der Einspeisevergütung allerdings für die folgenden zwanzig Jahre nach Errichtung gilt, sollte eine Entscheidung nicht zu lange hinausgezögert werden.




