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Einspeisevergütung

Die Photovoltaik Einspeisevergütung ist im Erneuerbare Energien Gesetz geregelt und verpflichtet die Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom eine vorher festgelegte Einspeisevergütung, über einen Zeitraum von 20 Jahren, zu zahlen. Dies ermöglicht den wirtschaftlichen Betrieb der Photovoltaikanlage.

Faktoren

  • Art der Fläche (Dach oder Konversionfläche)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • Installierte Leistung

Übersicht der Vergütung für netzgekoppelte PV-Anlagen in Cent pro kWh

 

Dach, Fassade oder Lärmschutzwand

Konversionsflächen

Sonstige Freiflächen

Leistung

bis 30 kWp

30 - 100 kWp

100 - 1.000 kWp

mehr als 1.000 kWp

ab dem 1. kWp

2011

28,74

27,33

25,86

21,56

22,07

21,11

2012 24,43 23,23 21,98 18,33 18,76 17,94

Degression

Entwicklung der Einspeisevergütung

Quelle: BSW-Solar

Die Einspeisevergütung unterliegt einer jährlichen Degression. Das heißt, dass die Höhe der Vergütung immer geringer wird. Lag sie zum Beispiel im Jahr 2004 noch bei max. 57,4 Cent pro kWh eingespeisten Stroms, ist die Förderung in 2009 auf einen Betrag von 43,01 Cent pro kWh gesenkt worden. Anfang 2010 wurde nur noch ein Betrag von 39,14 Cent pro kWh gezahlt.

 

 

Zukünftige Entwicklung?

      Kopplung der Einspeisevergütung an den Ausbau      

Quelle: BMU, BSW-Solar

Neben der schon vereinbarten Degression wurde die Höhe der zukünftigen Vergütung an den Zubau neuer Anlagen gekoppelt: Je mehr neue PV-Anlagen in Betrieb genommen werden, umso stärker verringert sich die Förderung.

 

 

 

Fazit

Wie sich aus der Tabelle gut entnehmen lässt, sinken in der Zukunft die Beträge für die Einspeisevergütung erheblich. Dennoch können angesichts fallender Anlagenpreise die Photovoltaikanlagen auch mit geringeren Erträgen noch wirtschaftlich betrieben werden. Da die Höhe der Einspeisevergütung allerdings für die folgenden zwanzig Jahre nach Errichtung gilt, sollte eine Entscheidung nicht zu lange hinausgezögert werden.

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