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Photovoltaikanlagen

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Photovoltaikanlagen : In einer Fotovoltaikanlage, abgekürzt PV-Anlage aus der Schreibweise Photovoltaikanlage, auch Solarstromanlage genannt, findet die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie statt. \"Direkt\" bedeutet: ohne einen Umweg über Energiezwischenträger wie z. B. Wasser oder Dampf. Mit diesem Gebiet der Energiewandlung beschäftigt sich die Fotovoltaik. Eine Fotovoltaikanlage besteht aus mehreren Komponenten. Der Generator empfängt und wandelt die Lichtenergie in elektrische Energie in Form von Gleichstrom um. Als Empfänger dient entweder die Solarzelle direkt oder aber ein optisches System, bei dem Spiegel oder Linsensysteme die Strahlung auf die Zellen umleiten und eventuell konzentrieren. Eine Konzentration, häufig mit einer Fresnellinse, findet statt, wenn die Strahlung auf einer Fläche eingesammelt wird, die größer als die Empfängerfläche ist. Dann muss der Spiegel oder das Linsensystem den Strahlengang so ändern, dass die eingefangene Strahlung insgesamt auf die Empfängerfläche trifft. Die Solarzelle dient in jedem Fall als Wandler der Strahlungsenergie durch Ausnutzung des photovoltaischen Effektes. Aufgrund der sehr geringen elektrischen Spannung einer einzelnen Solarzelle werden mehrere zu Solarmodulen zusammengefasst. Für einen Generator werden eines oder mehrere Module benötigt. Die elektrische Energie wird nun über Kabel dem System zugeführt. Sie kann entweder gespeichert (Inselanlage) oder aber in ein elektrisches Netz, zum Beispiel das öffentliche Stromnetz, eingespeist werden (Hybridanlage, netzgekoppelte Anlage). Abhängig von der Verwendung der Energie besteht der weitere Teil der PV-Anlage aus verschiedenen Komponenten. Die einzelnen Komponenten einer PV-Anlage müssen entsprechend dem vorliegenden Lastprofil der elektrischen Verbraucher und der jeweils notwendigen Energiespeicher oder der Netzgegebenheiten aufeinander abgestimmt sein, um einen hohen Energieertrag zu gewährleisten. Eine Inselanlage hat keine Verbindung zu einem größeren (normalerweise dem öffentlichen) Stromnetz. Bei einer fotovoltaischen Inselanlage findet meistens eine Pufferung des gewonnenen Stromes in Solarbatterien statt. Am häufigsten werden Bleiakkumulatoren verwendet. Je nach Aufbau der Anlage können nur Gleichstromverbraucher oder , mit einem Wechselrichter, beide Verbrauchertypen gleichzeitig betrieben werden. In vielen Kommunen werden z.B. Parkscheinautomaten mit Solar-Inselanlagen betrieben, da diese Form der Energieversorgung billiger ist als die Anschlusskosten für das öffentliche Stromnetz. In Wohnmobilen können Solarmodule die Stromversorgung während des Stillstandes übernehmen bzw. ergänzen. Auch Solar-Taschenrechner stellen ein Inselnetz (ohne Speicherung) da. Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Akkus ist der Einsatz eines Ladereglers notwendig. Beim Betrieb von Wechselstromverbrauchern (z.B. 230 V-Wasserpumpe) wandelt ein Wechselrichter die Systemspannung, meist 12 oder 24 V Gleichspannung, in Wechselstrom um. Diese Wechselstromquelle darf i.d.R. nicht mit dem öffentlichen Netzwerk gekoppelt werden, da die 50 Hertz Sinuskurve des Wechselrichters nicht mit der des öffentlichen Stromnetzes synchronisiert ist. In Gegenden mit unsicherer elektrischer Versorgung durch das öffentliche Netz gibt es auch die Möglichkeit, eine normalerweise netzgekoppelte Anlage zu betreiben - fällt das Netz aus, so geht die Anlage (automatisch oder manuell) in den Inselbetrieb. Hierzu ist ein spezieller Wechselrichter oder aber ein Detektor mit zwei verschiedenen Wechselrichtern notwendig. Inselanlagen können auch weitere Formen der Energieerzeugung beinhalten. So werden häufig kleine Windgeneratoren oder Diesel-Stromaggregate zur Erhöhung der Versorgungssicherheit eingesetzt. Bei einem Hybridsystem handelt es sich ebenfalls um eine Inselanlage, wobei zur elektrischen Versorgung mehrere verschiedenartige Generatoren vorhanden sind. So ist zum Beispiel die Kombination einer PV-Anlage mit einem Dieselgenerator und Akkumulatoren eine in der Praxis häufiger vorkommende Kombination. Es können aber auch andere Generatoren wie Windenergieanlagen, Biogas-Anlagen usw. in Kombination mit einer PV-Anlage betrieben werden. Bei Inselanlagen mit normalerweise begrenzter Energielieferkapazität spielt das Lastmanagement eine entscheidende Rolle. Es dürfen nie zu viele Verbraucher im Netz vorhanden sein, da dieses sonst zusammenbricht (Netzüberlastung, Stromausfall). Es muß gleichfalls eine sichere Abnahme der generierten Energie möglich sein, da es sonst zum Beispiel zu Spannungsüberhöhungen und damit verbunden zur Zerstörung von elektrischen Verbrauchern kommen kann. Hier kann ein Pufferakku dazu dienen, überschüssige Kapazitäten zu speichern und diese in Zeiten höheren Bedarfs wieder abzugeben. Inselnetze haben ähnliche Probleme wie große öffentliche Netze, wobei hier häufig nicht die garantierte Versorgungssicherheit für alle angestrebt wird, sondern zum Beispiel in einem Krankenhaus vor allem die wichtigsten Funktionen (Operationssäle, lebenserhaltende Maschinen) sichergestellt sein müssen. Weitere Verbraucher können nach verschiedenen Abwägungen ab- oder zugeschaltet werden. Oft spielen hier auch soziale Probleme eine Rolle (wer wird als erstes vom Netz geschaltet, wenn zu wenig Kapazität zur Verfügung steht). Eine netzgekoppelte Anlage ist an einem großen eigenständigen Netz (typischerweise am öffentlichen Stromnetz) angeschlossen und speist die elektrische Energie dort ein. Diesen Betrieb nennt man auch Netzparallelbetrieb. Die Einspeisung der Solarenergie in ein Netz bedingt normalerweise die Wandlung des Gleichstroms in einen Wechselstrom durch einen Wechselrichter. Der Wechselrichter hat bestimmte Eingangskenngrößen auf der Gleichstromseite, die durch gezielte Verschaltung der Solarmodule zu einzelnen Strängen und eine eventuelle Parallelschaltung der Stränge erreicht werden. In vielen Fällen ist hierzu eine Unterverteilung nötig, die Generatoranschlusskasten oder auch Fotovoltaikverteiler genannt wird. Von der Gleichstromseite aus gesehen vor dem Wechselrichter wird eine Freischaltstelle eingebaut, die oft in den Fotovoltaikverteiler integriert ist. Sie dient zum Freischalten des Wechselrichters vom Solargenerator. Vom Wechselrichter in Richtung öffentliches Stromnetz gibt es ebenfalls einen Schalter, so dass der Wechselrichter zum Beispiel zu Wartungsarbeiten sowohl gleichstrom- als auch wechselstromseitig freigeschaltet werden kann. Von dort aus geht es im Normalfall durch einen Energiezähler in das öffentliche Netz. Mit Hilfe des Zählers wird die Vergütung mit dem örtlichen Energieversorger geregelt. In einigen Europäischen Ländern wird auf der Netzseite eine so genannte ENS benötigt, die den Wechselrichter bei einer unkontrolierten Inselbildung abschaltet. Eine Ausnahme, die keine Wandlung erfordert, ist zum Beispiel die Direkteinspeisung des Solargenerators in ein Straßenbahnbetriebsnetz. Einige wenige Pilotanlagen für eine solche Anwendung sind seit einigen Jahren in der Erprobung. Als Beispiel sei hier die Anlage auf dem Straßenbahndepot in Hannover-Leinhausen genannt. In Deutschland kann ein mittlerer Energieertrag von ca. 650 kWh bis hin zu 1150 kWh pro kWpeak (kWp) installierten Leistung der Anlage und Jahr erwarten werden. Kilowatt peak beschreibt die Nennleistung der Anlage unter Normbedingungen, die jedoch in Realität nur bei optimalen Bedingungen erreicht wird. Vor allem in den letzten sonnenreichen Jahren gab es in Süddeutschland nicht selten Erträge über 1200 kWh. Betrachtungen zum Flächenbedarf von Fotovoltaikanlagen sind in Potential der Fotovoltaik zu finden. Insbesondere die höheren Werte sind jedoch nur in guten Lagen (vorwiegend Süddeutschland beziehungsweise Gebirgslagen) bei Freiflächen- und Dachanlagen zu erzielen. Je nach den lokalen Klimaverhältnissen kann der Wert auch etwas darüber oder darunter liegen und von Jahr zu Jahr abhängig vom Wetter bis zu 20 Prozent von den Vorjahresergebnissen abweichen. Auch eine Verschattung von Modulen oder auch nur Teilen von Modulen zum Beispiel durch Fahnenmasten, Bäume, Nachbarbebauung oder ähnliches kann zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Teilweise sind die Erträge von Anlagen im Internet direkt einzusehen Der Gesamtwirkungsgrad einer Anlage ist abhängig von den verwendeten Komponenten. Die Kernkomponenten bilden dabei die Solarzellen und die Wechselrichter. Speziell letztere haben mit dem durch staatliche Förderung (EEG) verstärkten Ausbau der Fotovoltaik Verbesserungen im Wirkungsgrad und in der Zuverlässigkeit erfahren. Beim Gesamtwirkungsgrad zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Sonne nicht den ganzen Tag scheint. Der Aufwand für die entsprechenden Sicherungsmechanismen (Dieselaggregate, konventionelle Kraftwerke, atomare Stromerzeuger etc. etc.) muss in der Energiebilanz - jedenfalls bei Anlagen, die in die Grundversorgung einspeisen - berücksichtigt werden. Wenn man eine PV-Anlage baut, hat man sich im Vorfeld schon über Modultypen, Netzanschluss, Finanzierung (Einspeisevergütung) usw. informiert. Zusätzlich sollte man sich auf jeden Fall -schriftlich- über Möglichkeiten informieren, Sachschäden, Photovoltaikanlagen die an der Anlage und Haftungsschäden die durch die Anlage entstehen können, abzusichern. Bei der Kostenaufstellung müssen die Kosten für eine Versicherung auf jeden Fall als jährlich anfallende Kosten miteinkalkuliert werden. Außerdem sollte man für sich als PV-Anlagenbesitzer abklären, ob man bei Ausfall der Anlage den dadurch bedingten Ertragsausfall finanziell verkraften kann. Dies kann vor allem bei kreditfinanzierten oder größeren Anlagen zutreffen. Wird die PV-Anlage auf einem \"fremden\" Photovoltaikanlagen Dach/Grundstück installiert, ist eine vorherige Beratung durch einen Versicherungsunternehmer ohnehin dringend anzuraten. Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen Solarstrom wird nirgends so sehr gefördert wie in Deutschland. Nicht nur Photovoltaikanlagen Hausbesitzer können von der Förderung profitieren; auch wer über kein eigenes Hausdach verfügt, kann Solarstrom produzieren, indem er sich an einer größeren, so genannten Gemeinschaftsanlage beteiligt. Seit der Novellierung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien Anfang 2004 haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarstrom deutlich Photovoltaikanlagen verbessert. Damit ist jetzt die Investition in Solarstromanlagen nicht nur ökologisch sinnvoll sondern auch wirtschaftlich interessant. Strom aus Sonnenlicht – Photovoltaikanlagen Die Sonne liefert das 15.000fache dessen, was die gesamte Menschheit an Energie verbraucht. Pro Jahr strahlen in Berlin ca. 1.000 kWh auf jeden Quadratmeter. Das entspricht einem Energieinhalt Photovoltaikanlagen von 100 Litern Heizöl. Prinzip und Funktionsweise Solarzellen wandeln die Strahlungsenergie der Sonne mittels des photoelektrischen Effektes direkt in elektrischen Gleichstrom um. Über einen Wechselrichter wird dieser in haushaltsüblichen Wechselstrom Photovoltaikanlagen umgeformt und direkt in das Stromnetz eingespeist. Die Anlage arbeitet im so genannten Netzparallelbetrieb. Für Photovoltaikanlagen sind Leistungen ab einem Kilowatt (kWp) üblich. Die größten Anlagen in Deutschland weisen eine Leistung von bis zu 5.000 Kilowatt auf. Pro kWp, das entspricht 8–10 m2 Modulfläche, erzeugen die derzeit schon fast 1.000 Anlagen in Berlin im Durchschnitt Photovoltaikanlagen eine Energiemenge von etwa 700 Kilowattstunden pro Jahr.Nach Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird für im Jahr 2006 auf Gebäuden errichtete Photovoltaikanlagen bis 30 kWp eine Einspeisevergütung von 54,53 Cent/kWh gezahlt. Für Anlagen über 30 kW, Fassaden- und Freiflächenanlagen gelten andere Vergütungssätze. Bei dieser Vergütungshöhe kann eine Photovoltaikanlagen Anlage auch unter Berliner Einstrahlungsbedingungen durchaus ohne Fördermittel rentabel arbeiten. Photovoltaikanlagen extra versichern? Gegen Sachschäden kann man eine PV-Anlage relativ einfach versichern. Die möglichen Photovoltaikanlagen Gefährdungen und daraus entstehende Schäden sind kalkulierbar, weil sie höchstens den Wert der Anlage ausmachen. Schäden, die einem Dritten durch die PV-Anlage zugefügt werden, können jedoch zu unkalkulierbaren Schadensersatzansprüchen führen. Photovoltaikanlagen Diese Kosten sollten daher auf jeden Fall durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Einige Versicherungsunternehmen bieten ein gesondertes Versicherungspaket \"Solarversicherung\" an, in dem die oben genannten Schäden komplett versichert werden können, andere integrieren sie in ihre bestehenden Versicherungsverträge. Ein Dachdecker bessert z. B. das Dach aus, berührt ein blankes Kabel und wird durch einen Stromschlag verletzt, oder die Anlage fällt vom Dach und beschädigt das Auto des Photovoltaikanlagen Nachbarn. In solchen Fällen stellt sich natürlich die Frage \"Wer haftet jetzt für den entstandenen Schaden?\" Laut Gesetz muss der Besitz gefahrenfrei und verkehrssicher sein. Ist er es nicht, haften Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, Photovoltaikanlagen wenn jemand zu Schaden kommt, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Dieses finanzielle Risiko und auftretende Folgeschäden decken normalerweise Haftpflichtversicherungen ab. Nun sind bei PV-Anlagen verschiedene Situationen Photovoltaikanlagen gegeben: Die PV-Anlage ist auf dem Dach eines selbst genutzten Einfamilienhauses installiert. Normalerweise (nicht immer) greift hier die Privathaftpflicht. Risikozuschläge in Abhängigkeit von der Größe sind möglich. Die PV-Anlage ist auf dem Dach eines eigenen Mehrfamilienhauses installiert. Normalerweise besteht dann Versicherungsschutz über die Haus- und Photovoltaikanlagen Grundbesitzerhaftpflicht. Einige Versicherer haben in ihrer Privat-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aber keine Versicherungsmöglichkeit für solche PV-Anlagen, die - wie es heutzutage Photovoltaikanlagen üblich ist - den erzeugten Strom ins Stromnetz einspeisen. Die PV-Anlage wird auf einem fremden Grundstück oder Gebäude gebaut. In diesem Fall sollte eine gesonderte Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abgeschlosssen werden, um gegen Regressforderungen abgesichert zu sein. Der Versicherungsvertrag sollte auf jeden Fall Mietsachschäden Photovoltaikanlagen oder eine Zusatzdeckung \"Allmählichkeits- und Gebäudeschäden\" einschließen, da Schäden an gemieteten Sachen nicht unbedingt in einer Betreiberhaftpflichtversicherung enthalten sind. Ein Allmählichkeitsschaden ist z.B. dann Photovoltaikanlagen eingetreten, wenn durch einen Montagefehler allmählich Feuchtigkeit ins Dach eindringt und Monate später einen Sachschaden verursacht. Einige Versicherungsunternehmen bieten individuelle Versicherungsverträge an. Wird die Photovoltaikanlagen Anlage im (eigenen) Unternehmen installiert, ist sie normalerweise über die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert, wenn in dieser das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko enthalten ist. Haftung während der Installationszeit Photovoltaikanlagen der PV-Anlage: Unterschreitet die Bausumme einen gewissen Wert, sind Haftungsschäden während der Bauzeit normalerweise über die Privathaftpflicht eines Hauseigentümers abgedeckt. Liegt die Bausumme höher, ist für die Photovoltaikanlagen Bauzeit bzw. Installation eine separate Haftpflichtversicherung für Bauherren erforderlich. Es ist noch zu beachten, dass der Installateur einer PV-Anlage zwar verschuldenssabhängig haftet, der Bauherr aber trotzdem noch für verschuldensunabhängig entstehende Schäden haftbar gemacht werden kann. (Gefährdungshaftung). Wichtig: Man sollte Photovoltaikanlagen grundsätzlich bei seiner Haftpflichtversicherung schriftlich anfragen, ob die PV-Anlage, auch wenn sie Strom ins öffentliche Netz einspeist, in den oben genannten Fällen mitversichert ist oder mitversichert werden kann, und sich dies auch schriftlich bestätigen lassen. Einige Versicherungsunternehmen bieten eine gesonderte Solarhaftpflichtversicherung an. Einige Versicherungsunternehmen weisen darauf hin, dass sich die Versicherungsvoraussetzungen ändern, wenn man zur Photovoltaikanlagen Stromeinspeisung ins Netz ein Gewerbe anmeldet. Ihrer Ansicht nach hat man als Gewerbetreibender dann eine Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Dies gilt sowohl für den Betrieb einer Anlage auf dem eigenen Photovoltaikanlagen Grundstück und Gebäude als auch auf fremden Grundstücken und Gebäuden. Versicherung über die Wohngebäudeversicherung Die Photovoltaikanlage gilt baulich gesehen als ein Bestandteil des Gebäudes. So wird sie normalerweise in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen. Die Anlage muss aber dem Wohngebäude-Versicherer Photovoltaikanlagen gemeldet werden; je nach Versicherungspolice könnte sich dann die Versicherungssumme für das Haus um die Investitionssumme der PV-Anlage erhöhen. Schäden, welche durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitz und Leitungswasser Photovoltaikanlagen entstehen, sind dann gedeckt. Dies ist der allgemeine Tenor vieler Versicherungen. Es stimmt aber nicht in jedem Fall: Ist die Anlage zum Beispiel eine Auf-Dach-Variante, so sind bei älteren Verträgen Schäden häufig nicht gedeckt, Photovoltaikanlagen wohl aber bei einer In-Dach-Version. Die Auf-Dach-Anlage müsste dann extra versichert werden. In neueren Verträgen sind diese Bestandteile meistens mitversichert. Entsprechendes gilt für die Deckung von Überspannungsschäden an der PV-Anlage durch Blitzschlag. Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Bedienungsfehler können durch die Photovoltaikanlagen Gebäudeversicherung normalerweise nicht abgedeckt werden. Will man die PV-Anlage über die Wohngebäudeversicherung gegen Sachschäden absichern, muss unbedingt mit der Versicherung schriftlich abgeklärt werden, Photovoltaikanlagen ob und gegen welche Schäden die Anlage bis zu welcher Höhe mitversichert werden kann, gegebenenfalls ist eine Deckungserweiterung vorzunehmen. Gesonderte Versicherung der PV-Anlage Für die PV-Anlage kann auch eine gesonderte Versicherung zur Deckung von Sachschäden abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich in der Regel um die Deckung von \"Allgefahren\". Dies sind z. B. Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost, Schneedruck, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Konstruktions- und Ausführungsfehler, Schadenssuchkosten. Die Versicherung Photovoltaikanlagen erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Verkabelung, Einspeisezähler, Wechselrichter etc.. Je nach Versicherung sind Anlagen bis zu einer bestimmten Größe bei Nutzungsausfall beitragsfrei mitversichert. Dabei wird der Ertragsausfall nur bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Die Haftungszeit ist meistens begrenzt (s. u. Stillstand der Anlage). Photovoltaikanlagen Ist die Anlage bereits in der Gebäudeversicherung enthalten, können die dort versicherten Gefahren in der Spezial-Police ausgeschlossen werden. Einige Versicherungen gewähren für die bereits versicherten Schäden Rabatt auf die Prämie. Der Ertragsausfall, der aus Schäden entsteht, die über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind, wird dann Photovoltaikanlagen natürlich nicht ersetzt. Häufig ist in den Verträgen eine Eigenbeteiligung bei Schadensfall enthalten. Auf Anfrage können im Rahmen dieser Versicherungen häufig noch weitere Zusatzrisiken mitversichert werden. Die Beiträge sind u. Photovoltaikanlagen a. abhängig von der installierten Leistung, Laufzeit des Vertrages, Versicherungssumme, Art des Aufbaus (Flachdach/Schrägdach). Auch wenn bereits abgeklärt ist, welche Leistungen im Schadensfall die Versicherung bezahlt, lohnt eine Nachfrage, ob auch sämtliche Montage-, Fracht- und Fahrtkosten mit abgedeckt sind. Weiterhin ist zu klären, ob bei einer totalen Zerstörung der Anlage der Zeitwert oder der Wiedererrichtungswert der Anlage bezahlt wird. Sachschäden in der Photovoltaikanlagen Bauphase Sachschäden, die während der Bauphase unvorhergesehen und plötzlich auftreten, z. B. Beschädigung der Module während des Einbaus, können über eine gesonderte Montageversicherung abgesichert werden. Die Photovoltaikanlagen Versicherung gilt hauptsächlich für Installateure sowie bei Selbstmontage, wenn eine fachlich versierte Person die Montage überwacht. Wird die Anlage in einen Neubau integriert, greift im Schadensfalle normalerweise die Photovoltaikanlagen Bauleistungsversicherung, bzw. die Installation der Anlage kann in sie aufgenommen werden. Photovoltaikanlagen Entsprechende Fragen sind aber mit der Versicherung zu klären! Entsteht während der Bauphase der PV-Anlage auf einem Wohnhaus an der PV-Anlage ein Schaden, so ist dieser im günstigsten Fall über die Gebäudeversicherung abgesichert. Dies gilt aber nur für die in der Gebäudeversicherung abgesicherten Schäden. Entsprechende Fragen sind mit der Versicherung zu klären! Wird die PV-Anlage z. B. durch einen Sachschaden stillgelegt, ergibt sich daraus ein Ertragsausfall. Photovoltaikanlagen Ergänzend kann für diesen Fall eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Versicherung ersetzt den Ertragsaufall jedoch nur, wenn er durch Schäden verursacht Photovoltaikanlagen wurde, gegen die bereits eine Versicherung - vielleicht sogar nur bei der selben Versicherungsgesellschaft- besteht (ersatzpflichtiger Sachschaden). In einigen Solaranlagen- und Sachversicherungen ist der Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung bereits bis zu einer bestimmten Höhe beitragsfrei mitversichert. Dies ist u. a. abhängig von der Größe der Anlage. Die Haftungszeit ist meistens begrenzt. Teilweise wird keine Entschädigung bei Unterbrechung gezahlt, wenn sie Photovoltaikanlagen durch Teile der Anlage entsteht, die während der Lebensdauer der Anlage erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. Einige Versicherungen zahlen nur bei einem Totalausfall, nicht jedoch bei einem Teilausfall Photovoltaikanlagen der Anlage. Der zu erwartende Ertragsausfall wird -je nach Versicherungsvertrag- in Abhängigkeit von der Jahreszeit gezahlt; z. B. ist der zu zahlende Betrag im Winter geringer als im Sommer. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob sich die Photovoltaikanlagen Ausgabe einer zusätzlichen Prämie im Verhältnis zur zu erwartenden Schadenshöhe überhaupt lohnt. Einige Unternehmen bieten einen komplettes Dienstleistungspaket zu PV-Anlagen an. Neben Informationen, Planung und Errichtung Photovoltaikanlagen der Anlage wird auch eine Versicherung angeboten. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zur Abdeckung von Allgefahren mit einer Ertragsgarantie. Diese Versicherung sichert dem PV-Anlagenbetreiber für einen festgelegten Zeitraum einen bestimmten garantierten Stromertrag auf der Basis einer individuell erstellten Ertragsprognose Photovoltaikanlagen seiner PV-Anlage zu. Nachteilig ist die Zahlung der Versicherungsprämie für die Dauer von zehn Jahren im Photovoltaikanlagen Voraus. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) im April 2000 werden in Deutschland Solarstromanlagen (PV-Anlagen) durch eine erhöhte Einspeisevergütung des erzeugten Solarstroms gefördert. Nach Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms Mitte 2003, mit dem Solarstromanlagen über zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wurden, war eine Neuregelung der Einspeisevergütung von Solarstrom nötig geworden. Mit dem Vorschaltgesetz vom 1. Photovoltaikanlagen Januar 2004 zur Novellierung des EEG gelten nun neue Vergütungssätze für Solarstrom, die erheblich über der bisherigen Vergütung liegen. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp beträgt die Einspeisevergütung im Jahr 2004 57,4 Eurocent pro kWh, für größere Anlagen ist die Vergütung etwas geringer. Gegenüber den 45,7 cent/kWh, die bis Ende 2003 galten, bedeutet das eine Photovoltaikanlagen Erhöhung um gut 25%. Die Vergütungssätze werden in jedem Folgejahr um 5% gesenkt. Da für Umweltinvestitionen von der KfW auch weiterhin zinsgünstige Darlehen gewährt werden, haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen deutlich verbessert. Beispiele kleine 3 kWp-Anlage große PV-Gemeinschaftsanlage von 150 kWp. Kleine PV-Anlage (3 kWp) Weil auch Photovoltaikanlagen private PV-Anlagen grundsätzlich gewerblich genutzt werden, wird die Mehr-wertsteuer rückerstattet. Dazu kann die Anlage über 20 Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Die Erträge sind bei der Einkommenssteuer als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu Photovoltaikanlagen versteuern. Andererseits wirken sich die in den Anfangsjahren auftretenden Verluste steuermindernd aus. Für die folgende Rechnung wird ein über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren konstanter Einkommenssteuersatz von 30 Prozent zu Grunde gelegt. einfachheitshalber wird hier der Restwert der Anlage nach 20 Betriebsjahren vernachlässigt; es wird also angenommen, dass die Anlage in Photovoltaikanlagen den Jahren danach gerade noch ausreichend Erträge für den Rückbau erwirtschaftet. Tabelle 1 enthält die Annahmen zur Leistung und zu den Kosten der PV-Anlage. Der interne Zinsfuß hängt außerdem auch noch von den Darlehenskonditionen ab. Für den Wirtschaftlichkeitsvergleich wird eine 10-jährige Laufzeit des Darlehens angenommen, von denen die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sind. Der Zinssatz beträgt bei einem Darlehen aus dem KfW-Umweltprogramm 3,65% bei 96% Auszahlung. Mit diesen Annahmen errechnet sich eine Rendite (interner Zinsfuß, IKV) von 5% pro Jahr. Den Verlauf der Jahresergebnisse über die Laufzeit von 20 Jahren In den ersten beiden Photovoltaikanlagen tilgungsfreien Jahren fallen positive Erträge an, in den folgenden 8 Jahren, in denen das Darlehen zurückbezahlt wird, werden negative Ergebnisse erwirtschaftet. In den zehn Jahren danach sind die Jahresergebnisse wieder positiv. Wie sich die Ergebnisse ändern, wenn andere Annahmen zum spezifischen Stromertrag und den spezifischen Kosten der Anlage gemacht werden, zeigt Tabelle Photovoltaikanlagen Kapitalwert der Anlage (Tabelle 3). Der Kapitalwert ist die Summe der Barwerte aller Jahresergebnisse; er entspricht dem Gewinn aus der Investition in eine PV-Anlage. Als Abzinsfaktor wird ein Zinssatz von 4% gewählt. Für eine kleine PV-Anlage errechnet sich also bei einem mittleren Standort in Deutschland und mittleren Kosten der Anlage ein positiver Kapitalwert. Sie ist damit Photovoltaikanlagen wirtschaftlich. Der überraschende Anstieg der Brennstoffpreise hat neben schmerzlich erhöhten Lebenshaltungskosten auch etwas Gutes zur Folge. Der Begriff \"Treibhauseffekt\" ist wieder aufgetaucht. Man macht sich wieder Gedanken über mögliche Lösungen. Es scheint schwer zu sein, der drohenden Klimakatastrophe gegen zu steuern. Bisherige Bemühungen um umweltverträglicheren Photovoltaikanlagen Energieeinsatz zeigen beachtenswerte Erfolge. Sie sind aber noch bei weitem nicht ausreichend. Die Atmosphäre ist bereits verändert und erwärmt sich unaufhaltsam. Mit allen Anstrengungen können wir lediglich die weitere Veränderung verlangsamen. Das Photovoltaikanlagen Treibhaus Verursacher des Treibhauseffekts ist neben den Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FCKW ), dem Methan (CH4 ) und dem Ozon (O3 ) zu etwa 50% insbesondere Kohlendioxid (CO2 ). Die ständig wachsende CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre behindert die Wärmeabstrahlung der Erdoberfläche in den Weltraum. Dadurch kommt es zur allmählichen Aufheizung der Atmosphäre mit unvorhersagbaren Auswirkungen auf das Weltklima. Die Erzeugung einer Kilowattstunde (kWh) Energie aus Heizöl setzt rund 300g Kohlendioxid (CO2 ) frei. Bei der Stromerzeugung in Großkraftwerken muss wegen des ungünstigen Wirkungsgrads und der Photovoltaikanlagen hohen Übertragungsverluste sogar mit etwa der dreifachen Menge CO2 pro Kilowattstunde gerechnet werden. Der Pro-Kopf-Ausstoß an CO2 ist weltweit sehr unterschiedlich verteilt. Der Bundesbürger liegt mit elf Tonnen im Jahr erheblich über dem globalen Photovoltaikanlagen Mittel von vier Tonnen. Verzicht? Meist verbinden wir mit dem Begriff \"Einsparungen\" die Vorstellung von Verzicht auf Lebensqualität. Diese Assoziation ist falsch. Wir müssen lediglich lernen, ausreichende Mengen Energie zur Verfügung zu haben, ohne dafür in zunehmendem Maße Raubbau an den fossilen Brennstoffen zu treiben. Die technischen Möglichkeiten für alternative Photovoltaikanlagen Energieerzeugung sind vorhanden. Sonnenenergie sowie Windkraft sind seit langem bekannt und befinden sich auf Erfolgskurs. Zuallererst aber sollten die Potenziale ausgeschöpft werden, im täglichen Leben Energie nicht unnötig zu verschwenden. Effizienterer Energieeinsatz ist nicht gleich zu setzen mit einer Rückkehr in die Steinzeit. Als Energieverbraucher liegen die privaten Photovoltaikanlagen Haushalte zusammen mit den sogenannten Kleinverbrauchern (das sind Büros, Kaufhäuser, öffentliche Gebäuden etc.) noch vor Industrie und Verkehr an der Spitze. Bei näherer Betrachtung lässt sich leicht erkennen, dass im derzeitigen Gebäudebestand viel zu Photovoltaikanlagen große Mengen an Heizenergie verschwendet und damit auch unnötig viel CO2 emittiert wird. Der Einsparung von Heizwärme bei den Altbauten kommt damit bei der Verringerung des CO2-Ausstoßes eine vorrangige Rolle zu. Thermische Sanierung Unter den Maßnahmen, die effizienteren Energieeinsatz zum Ziel haben, steht verbesserter Wärmeschutz der Gebäudehülle unbestreitbar an erster Photovoltaikanlagen Stelle: Wärmedämmung, aber auch Einsatz von Wärmeschutzfenstern. Das Heizungssystem zu optimieren sollte erst an zweiter Stelle erfolgen, denn Dämmstoff ist primärenergetisch weniger aufwändig herzustellen und anzubringen als eine neue Heizanlage. Darüber hinaus kann bei Baumaßnahmen mit einer erheblich höheren Lebensdauer gerechnet werden als bei einer technischen Anlage. Man geht für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren aus. In der Praxis darf wohl eine Lebensdauer von Photovoltaikanlagen mindestens 40 Jahren angenommen werden. Wärmedämmung der Gebäudehülle senkt die erforderliche Leistung und Betriebstemperatur des Wärmeerzeugers maßgeblich, so dass auch die unvermeidlichen Heizungsverluste geringer werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann man sich dann meist mit kleinen und technisch weniger aufwändigen Heizkesseln oder Thermen begnügen. Das Photovoltaikanlagen umgekehrte Vorgehen - Heizungserneuerung ohne Dämmmaßnahmen - ist nur zu rechtfertigen, wenn ein irreparabler Schaden aufgetreten ist oder wenn neue Abgasgrenzwerte sich mit der Altanlage nicht mehr einhalten lassen und über die anfallenden Kosten Photovoltaikanlagen hinaus keine zusätzlichen Mittel für Wärmedämmung zur Verfügung stehen. Der Hausbesitzer ist dann gezwungen, eine eigentlich zu große Heizanlage installieren zu lassen, verbunden mit höheren Bereitschaftsverlusten, größerem Wartungsaufwand und eventuell geringerer Lebensdauer des Kessels. Natürlich sollte in jedem Fall der aktuelle Stand der Technik Anwendung finden: Brennwerttechnik mit optimaler Nutzung des Brennstoffs. Wohin die Entwicklung führt, lässt sich im Bereich der Photovoltaikanlagen Niedrigenergiehausforschung beobachten. Neubauten können heute schon so konzipiert werden, dass sie über die Nutzung der Sonnenenergie hinaus fast keine zusätzliche Beheizung mehr benötigen. Energiesparberatung Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Arbeitsgruppe Energie am Umweltinstitut München e.V. liegt im Erstellen von Wärmebilanzen für Altbauten. Das seit 1992 bestehende Förderprogramm Photovoltaikanlagen des Bundeswirtschaftministeriums \"Energiesparberatung vor Ort\" wurde auch im Jahr 2000 wieder neu aufgelegt und läuft bis zum Ende des Jahres 2002. Ein den Förderrichtlinien entsprechendes Energiegutachten beinhaltet die bauliche Bestandsaufnahme vor Ort, die Untersuchung der Wärmeerzeugung mit Erfassung der Schwachpunkte, die folgende Aufstellung der Energiebilanz mit Photovoltaikanlagen Schwachstellenanalyse des Ist- Zustands und schließlich Vorschläge von geeigneten Maßnahmen zur Energieeinsparung. Der Abschlussbericht wird vervollständigt durch anschauliche Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit und einem Vergleich der vorzunehmenden Investitionen mit den eingesparten Energiekosten. Zusätzlich - der springende Punkt für den Umweltschutz - werden Photovoltaikanlagen die zu erzielenden Emissionssenkungen für Abgase wie Kohlendioxid und Stickoxide aufgezeigt. Ein Beispiel aus der Photovoltaikanlagen Praxis Im Folgenden soll gezeigt werden, was durch thermische Gebäudesanierung möglich ist.

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